Was sind Nutzungseinheiten?
Die Berechnungsgrundlage für die sogenannte Festgebühr bilden die Nutzungseinheiten. Dabei wird zwischen privaten und gewerblichen Nutzungseinheiten unterschieden.
Als private Nutzungseinheit versteht man alle einzelnen abgeschlossenen Wohneinheiten wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Miet- und Eigentumswohnungen, Wochenendhäuser und Wohngemeinschaften in denen private Haushalte geführt werden.
Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle eigenen, verpachteten oder vermieteten, gewerblich oder nicht privat genutzten Einheiten zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwaltungen, Sportstätten, Vereinsräume, Gewerbe- und Handelsbetriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen.