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Was ist ein Anschlusspflichtiger?

Der Anschlusspflichtige ist derjenige, der die Grundlagen dafür schaffen muss, sein Grundstück an eine öffentliche Einrichtung anzuschließen. Im Bereich Abfallwirtschaft bedeutet dies, die Bereitstellung oder die Duldung der Gestellung von Abfallbehältern auf dem Grundstück. Deshalb ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer der Anschlusspflichtige.