Um Ihren Anspruch auf Anschluss, Abnahme und Vergütung gelten zu machen, wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
- Der Abschluss eines Vertrages ist möglich und kann zur Regelung insbesondere von technischen Fragen der Einbindung einer Anlage in das Netz sinnvoll sein.
- Die Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen erfolgen durch die Bundesnetzagentur.