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Informationen der Elterngeldstelle zum Bundeselterngeld und Sächsischen
Landeserziehungsgeld

Seit 01.08.2008 werden das Bundeselterngeld und das Sächsische Landeserziehungsgeld im Vogtlandkreis bearbeitet. Diese Aufgaben sind im Zuge der Kreis- und Verwaltungsreform in Sachsen als weisungsgebundene Aufgaben vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen worden.

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung des Bundes für Familien nach der Geburt eines Kindes.
Für Geburten ab 01. Juli 2015 gelten die Regelungen zum Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern zwischen dem Bezug von (Basis-)Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.
Anspruch auf Elterngeld haben Väter und Mütter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Das Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Elterngeld Plus ist auch über den 14. Lebensmonat hinaus möglich. Bei dieser Form können Eltern das Elterngeld doppelt so lange, dafür aber nur bis maximal zur Hälfte des Elterngeldanspruchs erhalten, dass dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde: ein Basiselterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten, wovon vor allem teilzeitarbeitende Eltern profitieren.
Das Elterngeld fängt den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes zu 65 % bis zu 100 % (bei niedrigem Einkommen) auf. Es orientiert sich in der Höhe am laufenden durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben.

Seit 2010 sind im Vogtlandkreis, mit Ausnahme von 2015, beim Elterngeld steigende Antragszahlen zu verzeichnen.
Waren es 2013 2.261 Erstanträge konnten im Jahr 2016 2.587 Erstanträge aufgenommen werden.

Dafür gibt es zwei Ursachen:
Zum einen werden auch im Vogtlandkreis wieder mehr Kinder geboren.
Waren es im Jahr 2013 1.570 Geburten, wurde im Jahr 2016 1.828 Geburten registriert. Das sind 258 Neugeborene mehr, was einem Anstieg um 16,4 % entspricht.
Zum anderen beantragen immer mehr Väter das Elterngeld. Im Jahr 2016 wurden rund
33,3 % der Erstanträge von Vätern gestellt. Damit bezieht neben der Mutter inzwischen auch jeder 3. Vater im Vogtlandkreis Elterngeld, zumindest für 2 Monate.

Anders sieht es mit der Antragsentwicklung beim Landeserziehungsgeld aus. Sachsenweit nimmt hier die Anzahl der Anträge trotz steigender Geburtenzahlen von Jahr zu Jahr ab. Und das, obwohl das Landeserziehungsgeld, anders als das Elterngeld, zusätzlich zu verschiedenen Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II, gezahlt wird.
Das Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Sachsens, die Dauer der Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie. Es wird grundsätzlich im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, beginnend im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes, längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
Beim ersten Kind beträgt die Leistung bis zu 150 € im Monat, beim zweiten Kind bis zu 200 € und ab dem dritten Kind bis zu 300 € im Monat.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld sind, neben dem Wohnsitz in Sachsen, dass der beantragende Elternteil keine volle Erwerbstätigkeit ausübt und dass er das Kind selbst zu Hause betreut und erzieht. Für das Kind darf also grundsätzlich kein mit staatlichen Mittel geförderter Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen werden.

Im Vogtlandkreis ist die Anzahl der Anträge auf Landeserziehungsgeld von 743 Anträgen im Jahr 2013 auf 620 Anträge im Jahr 2016 zurückgegangen, also um fast 20 %.
Als Ursache für den stetigen Rückgang der Anträge sind neben dem frühzeitigen Kindergartenbesuch vor allem die relativ niedrigen Einkommensgrenzen zu sehen, die seit Jahren nicht mehr an die Einkommensentwicklung angepasst wurden.

Zwar wird das Landeserziehungsgeld seit dem 01.01.16 ab dem dritten Kind ohne Einkommensprüfung in voller Höhe von monatlich 300 € gezahlt, wenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (das Kind also auch keinen Kindergarten besucht), insgesamt hat das aber nicht zu einem Ansteigen der Antragszahlen geführt. Offensichtlich ist den Eltern in Sachsen und auch im Vogtlandkreis eine frühkindliche Förderung des Kindes in einer Kita wichtiger als der materielle Anreiz für eine Betreuung zu Hause in Form des Landeserziehungsgeldes.

Die Finanzierung des Bundeselterngeldes aus Steuermitteln erfolgt über den Bund, das Landeserziehungsgeld wird durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. Der Haushalt des LRA wird damit also nicht belastet.

Entsprechend der Antragsentwicklung steigen die Ausgaben des Bundes für das Elterngeld von Jahr zu Jahr an – 2016 wurde mehr als 13,7Millionen € an die anspruchsberechtigten Eltern im Vogtlandkreis ausgezahlt - während die Inanspruchnahme beim Land stetig abnimmt – von 882,6 T€ im Jahr 2013 auf 752,5 T€ im Jahr 2016.

Das Elterngeld als Entgeltersatzleistung ersetzt ausfallendes Erwerbseinkommen vor der Geburt und muss den Eltern deshalb möglichst schnell nach der Geburt des Kindes zur Verfügung stehen.
Der Vogtlandkreis kann bei den Bearbeitungszeiten von Anfang an auf gute Ergebnisse verweisen und liegt immer weit unter dem Sachsendurchschnitt.
Stieg in Sachsen die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Erstanträge auf Elterngeld von 42 Tagen im Jahr 2015 auf 47 Tage im vergangenen Jahr, konnte sich der Vogtlandkreis 2016 gegenüber 2015 um einen Tag von 30 auf 29 Tage verbessern und nimmt hinter Nordsachsen und dem LK Leipzig den 3. Rang in Sachsen ein.
Die zeitnahe Leistungsbewilligung trägt zu einer hohen Zufriedenheit der Eltern im Vogtlandkreis bei und wirkt sich positiv auf den gesamten Arbeitsablauf in der Elterngeldstelle aus. Es gibt weniger Nachfragen zum Bearbeitungsstand und kaum Beschwerden. Damit steht mehr Arbeitszeit für die Antragsbearbeitung und Beratung der Eltern zur Verfügung.