Umweltüberwachung
Seit etwa 40 Jahren hat sich in Deutschland ein komplexes Umweltrecht entwickelt, das in den letzten zwei Jahrzehnten mehr und mehr auch durch die Europäische Union bestimmt wird. Seine Umsetzung stellt für die Umweltbehörden eine große Herausforderung dar. Ziel ist, unsere Umwelt nachhaltig zu schützen.
Umweltüberwachungsarten
Dazu zählt einerseits das Genehmigen von Anlagen, Aktivitäten oder auch Produkten, die Einfluss auf den Zustand unserer Umwelt haben können, nach deren jeweiliger umweltrechtlicher Prüfung. Andererseits müssen die genehmigten Tatbestände sowie die Umweltmedien an sich überwacht werden. In der Umweltüberwachung unterscheiden wir:
- Betriebliche Selbstüberwachung
- Fremdüberwachung
- Staatliche Überwachung
Während die Ergebnisse der betrieblichen Selbstüberwachung und der Fremdüberwachung in der Regel den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen, führt die zuständige Behörde die staatliche Überwachung selbst durch. Dazu gehören:
- Regelüberwachungen (geplante und sich periodisch wiederholende, systematische Kontrollen der in der Genehmigung festgeschriebenen Betriebsbedingungen)
- Anlassüberwachungen (bei Beschwerden oder anderweitiger Kenntniserlangung über Umweltbeeinträchtigungen, Unfällen, Störungen bzw. Gesetzesverstößen)
- Dokumentenprüfungen (indirekte Prüfung des Überwachungsobjektes durch Kontrolle von Bescheiden, Berichten, Büchern technischen Dokumentationen, Messprotokollen oder Abschlussberichten von Sanierungs- oder Baumaßnahmen).
Überwachungen erfolgen durch Kontrollen vor Ort oder durch Dokumentenprüfungen in der Behörde. Der unten vorgestellte Bericht zeigt die Ergebnisse der behördlichen Überwachung für das Jahr 2016 auf.
Überwachungskonzept Umwelt Sachsen
Nach dem 'Überwachungskonzept Umwelt des Freistaates Sachsen' wird der Gegenstand der Überwachung folgendermaßen festgelegt:
'Gegenstand der Überwachung im Sinne dieses Konzeptes ist die normgerechte Überprüfung der Einhaltung des Umweltrechts und der hierzu erlassenen Anordnungen, Auflagen und Nebenbestimmungen. Überwachungsobjekte sind Anlagen, Flächen, Produkte, Stoffe oder Stoffgruppen, Arten oder andere Objekte die einer verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden können und direkt Vor-Ort oder indirekt, das heißt durch Vorlage von Dokumenten (Bescheide, Genehmigungen, Bücher, Jahresberichte, Messprotokolle oder –daten etc.) überwacht werden. Der 'Adressat' einer Überwachung ist somit weniger das Überwachungsobjekt sondern das handelnde und verantwortliche Subjekt.'
Allgemeine Beobachtungen im Sinne des Monitoring von Umweltdaten zählen jedoch nicht zur Überwachung.
Umweltüberwachungsziele
Allgemeine Überwachungsziele sind dabei:
- Kontrolle der Einhaltung des Umweltrechts
- Prävention
- Bereitstellung von Umweltinformationen
- Erkenntnisquelle für Informations- und Kommunikationsbedarf sowie für Änderungsbedarf von Genehmigungen
Umweltüberwachung Vogtlandkreis
Dem Umweltamt des Landratsamtes Vogtlandkreis obliegen unter anderem das Planen und Durchführen der Umweltüberwachung im Amtsbereich entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Gemäß vorgegebener Überwachungsintervalle müssen die Überwachungen jährlich geplant und ausgewertet werden. In Bezug auf vorhergegangenen Überwachungsperioden und Mängelschwerpunkte können dabei durch übergeordnete Behörden Überwachungsschwerpunkte vorgegeben oder durch die zuständige Behörde selbst geplant werden. Zuständige Behörden für einen großen Anteil der Überwachungen auf dem Gebieten Naturschutz, Wasser, Immissionsschutz, Abfall und Bodenschutz/Altlasten sind die sogenannten Unteren Behörden der Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Überwachungskategorien in deren Zuständigkeit und die Überwachungsberichte des Jahres 2016 sind in den folgenden Übersichten dargestellt.
- Überwachungsergebnisse Abfall 2016
- Überwachungsergebnisse Bodenschutz / Altlasten 2016
- Überwachungsergebnisse Immissionsschutz 2016
- Überwachungsergebnisse Naturschutz 2016
- Überwachungsergebnisse Wasser 2016
- Übersicht der Überwachungskategorien
Mit dieser Veröffentlichung dokumentiert der Vogtlandkreis gegenüber der Öffentlichkeit in transparenter Form, wie er seiner Verpflichtung zur Umweltüberwachung nachkommt und erfüllt zudem die Pflichten aus § 12 Satz 2 Ziffer 4 SächsUIG und dem Abschnitt 4 des Überwachungskonzeptes Umwelt des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.