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Bauleitplanung

Aufgabe des Landratsamtes ist die Beratung und Unterstützung der Gemeinde bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen.
Das Landratsamt überwacht dabei die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und genehmigt gleichzeitig die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.

Innerhalb dieser Rahmenbedingungen liegt die Bauleitplanung ausschließlich in der Planungshoheit der Gemeinde.