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Landrat trifft sich mit Vertretern aller vogtländischen Wohnungsbaugesellschaften

Neue Regelung der Abfallwirtschaft im Mittelpunkt

Auf einem Treffen des Landrates Rolf Keil mit Vertretern der vogtländischen Wohnungsbaugesellschaften im Landratsamt zur Umsetzung der neuen abfallwirtschaftlichen Regelungen ab 2019 konnten die Anwesenden in vielen Fragen einen Konsens oder einen Kompromiss erzielen.
Beide Seiten einigten sich gleich zu Beginn der Zusammenkunft darauf, dass es sich hierbei um ein konstruktives Gespräch handle, in dem weitere Fragen zu klären sind. 

 
Nachbesserungsbedarf gibt es noch im Datenabgleich zwischen den Wohnungsbaugesellschaften (WbG) und dem kreislichen Abfallwirtschaftsamt. Landrat Rolf Keil regte an, dass hier nur individuelle Datenabgleiche zwischen Abfallwirtschaftsamt, WbG und den jeweiligen EDV-Leuten Klärung bringen können. Diese Treffen sollten rasch stattfinden und sofort organisiert werden.

Zum Treffen erhielt jeder Großvermieter seinen separaten Online-Zugang. Eine Frist, bis wann die Daten an das Abfallwirtschaftsamt zu liefern sind, wurde nicht gesetzt. Akzeptiert wurde auch, dass die Genossenschaften erst mit ihren Mitgliedern reden müssen, bevor sie Festlegungen darüber treffen können, ob die vorhandenen Tonnengrößen beibehalten oder größere bzw. kleinere angeschafft werden. „Die Daten liefern Sie uns dann, wenn Sie sie haben“, so Landrat Rolf Keil zu den Wohnungsvermietern.
Große Unbekannte ist und bleibt die Akzeptanz der Biotonne. Hier sei man auf die Zuarbeit aus den Erfassungsbögen angewiesen. Ein wesentlicher Fakt für die Kalkulation der künftigen Gebühren.   


Wenn der für das laufende Jahr erwartete und gemeldete Leerstand von Wohnungen am Ende des Jahres nachgewiesen werden kann, wird die Verwaltung dem Kreistag vorschlagen, diesen Leerstand bei der Gebührenschuld nicht zu berücksichtigen.
Ebenfalls soll eine degressiv gestaffelte Behältergebühr erhalten bleiben, soweit sich dies aus den Logistikkosten begründen lässt.  
Auch beim Abrechnungsmodus sei alles offen: Ob quartalsweise oder halbjährlich die Rechnungslegung an die Großvermieter erfolgt, überlässt Landrat Rolf Keil seinem Fachamt und den WbG´s.
Ein weiteres Anliegen war die Möglichkeit der Verschließbarkeit neuer Tonnen. Darauf werde man bei der Ausschreibung achten, sicherte das Fachamt zu.
Im Frühjahr will man im Kreistag die Gebührensatzung beschließen. Bis dahin müsse die verbleibende Zeit, gut sechs Monate, genutzt werden, um weitere Fragen zu beantworten.
Landrat Rolf Keil bat bei den 20 Großvermietern um Verständnis, er müsse alle 232.000 Vogtländerinnen und Vogtländer bei Entscheidungen im Blick haben. Die grundstücksbezogene Entsorgung mittels Transpondersystem funktioniere in vielen anderen Landkreisen seit Jahren gut, verweist Keil auf dortige Erfahrungswerte.       

25.08.2017