Zahlungsdauer
- bei einer beruflichen Ausbildung: 18 Monate
- bei allen sonstigen Ausbildungsmaßnahmen: 12 Monate
Dauert die Maßnahme länger, übersendet die Agentur für Arbeit automatisch einen Fragebogen zur Weiterbewilligung des Ausbildungsgeldes.
- für Ferienzeiten, die als Teil der Maßnahme anerkannt sind
- für Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen: bis zum Ende des 3. Kalendermonats ab dem Tag der Erkrankung
Liegt das Ende der Maßnahme vor Ablauf dieser Frist, endet mit ihr auch der Bezug des Ausbildungsgeldes.
- für Fehlzeiten aus nicht gesundheitlichen Gründen: bei Anerkennung eines wichtigen Grundes
Die Agentur für Arbeit erkennt als wichtige Gründe für die Unterbrechung der Teilnahme beispielsweise an:
- Eheschließung
- Geburt eines Kindes
- Wohnungswechsel
- Wahrnehmung eines Gerichtstermins