Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft
Der Landkreis Vogtlandkreis ist zuständiger Träger für die Leistungen „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ im Rahmen der Leistungen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II“) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch Sozialhilfe.
Gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende und § 35 Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch Sozialhilfe werden die Leistungen „Bedarfe für Unterkunft“ in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Im Vogtlandkreis gelten gemäß Beschluss Kreistages folgende Richtwerte für die angemessenen Wohnflächengrößen und Bruttokaltmieten:
Quelle: Kommunal- und Rechtsamt