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Landesdirektion Sachsen weist Vogtlandkreis auf Einhaltung der Pflanzenabfallverordnung hin

Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Garten- und Pflanzenabfälle sind hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist verboten. So sieht es die Sächsische Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vor.

Der Vogtlandkreis wurde Anfang dieses Jahres durch die Landesdirektion Sachsen darauf hingewiesen, dass die allgemeine Ausnahme zum Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht mehr anzuwenden ist, weil für Pflanzenabfälle mehrere zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wie zum Beispiel: die Kompostierung und anschließende Verwertung auf eigenem oder gepachtetem Grundstück, durch die zweimalige „Grüngutsammlungen“ (Baum und Strauchschnitt) als Straßensammlung im Altkreis Vogtland ohne Plauen, die Abgabe von Grüngut (Ast- und Strauchschnitt, Laub/Gras) auf vier Wertstoffhöfen in Falkenstein, Oelsnitz, Schneidenbach und Plauen, durch die Entsorgung über die Biotonne im Stadtgebiet Plauen, durch die Abgabe bei privaten Entsorgern (Bringsystem oder Containergestellung und letztlich besteht die grundsätzliche Möglichkeit über die zugelassenen Restabfallbehältnisse, sprich Restmülltonne.

Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen Pflanzenabfallsammlung oder die Entsorgung über private Entsorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Bescheides erstellt werden, erteilen.

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten wie zum Beispiel Feuerbrand befallen sind, entscheidet darüber das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Nicht unter die Bestimmungen der Pflanzenabfallverordnung fallen Traditionsfeuer, wie zum Beispiel am 30. April. Diese unterliegen der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden und müssen dort angemeldet werden, erfordern aber trotzdem eine Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen.

Die Landesdirektion Sachsen macht in ihrem Schreiben an das Landratsamt Vogtlandkreis weiterhin darauf aufmerksam, dass jedes Verbrennen von Pflanzenabfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Wir bitten daher die Vogtländerinnen und Vogtländer, die oben angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Für Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur Verfügung und gibt gerne unter 03741/300-2160 dazu weitere Auskunft.

28.09.2017