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Der Abfallwirtschaftsausschuss
informiert:

Dezember-Kreistag berät zu den Gebühren

In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.11.2017 hat sich der Abfallwirtschaftsausschuss ein weiteres Mal mit der Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises ab 2019 befasst. Auf Basis der bereits beschlossenen Abfallwirtschaftssatzung wurden Prämissen der zukünftigen Abfallgebührensatzung diskutiert. So soll es ab 2019, wie bisher eine Festgebühr und verschiedene Leistungsgebühren geben. Die Prämissensetzung stand dabei im Spannungsfeld zwischen einem verursachergerechten Ansatz und der Schaffung von Anreizen zur Müllvermeidung.
Von großem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger des Vogtlandkreises dürfte auch sein, dass sich der Ausschuss dafür ausgesprochen hat, dass innerhalb des Kalkulationszeitraumes von 2019 – 2021 einmal jährlich je anschlusspflichtigem Grundstück ein Tausch der vorhandenen Restabfallbehälter und Biotonnen auf Antrag ohne Zusatzgebühr vorgenommen werden kann.
Weiterhin folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung eine Leerstandsregelung einzuführen. So soll auf Antrag eine Reduzierung der Festgebühr sowie die Erstattung für mit dem Leerstand begründbare Nichtinanspruchnahme von Pflichtleerungen gewährt werden.
Auch künftig wird es einen Einwohnergleichwert (EWG) als Umlageschlüssel geben. Gewerbe und sonstige Nutzer, außer Privathaushalte, sollen auch ab 2019 über EWG veranlagt werden.
In der Sitzung wurden durch die Verwaltung und die nachgeordneten kommunalen Einrichtungen KEV und DSG Arbeitsstände und Besonderheiten zum anstehenden Kalkulationszeitraum vorgetragen.
In den kommunalen Gesellschaften werden derzeit Kalkulationen vorbereitet. Hierzu laufen die notwendigen Ausschreibungen.

Die Zuarbeiten der kommunalen Unternehmen werden eine Grundlage für die Erarbeitung der neuen Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung bilden.
Am 7.12.17 wird sich der Kreistag des Vogtlandkreises deshalb in öffentlicher Sitzung mit den Prämissen für die künftige Gebührensatzung beschäftigen.

20.11.2017