Antragsberechtigte
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen
Das Unternehmen muss mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen. Ursache für Existenzgefährdung dürfen nicht vom Antragsteller zu vertretende Schadensereignisse sein.
- Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Lawinen, Erdbeben
- Tierseuchen
- Pflanzenkrankheiten
- Schädlingsbefall
- Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
- vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse
Die Liquiditätslücke muss nachvollziehbar dargelegt werden. Je nach Schadensursache sind besondere Zuwendungsvoraussetzungen nach der Richtlinie zu beachten.