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Trichinenuntersuchung von Schwarzwild ab dem 01.01.2018 gebührenfrei

Zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest werden die Gebühren für die Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen ab 01.01.2018 bis 31.12.2019 vom Freistaat Sachsen übernommen.

Auf Grund der „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest durch Erstattung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild“ (VwV Trichinenerstattung Schwarzwild) vom 15.12.2017, werden die Gebühren für die Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen ab 01.01.2018 bis 31.12.2019 vom Freistaat Sachsen übernommen.

Der Vogtlandkreis wird daher für die amtliche Untersuchung von Trichinenproben, welche die zur Probenentnahme berechtigten Jäger im LÜVA abgeben, ab dem 01.01.2018 keine Gebühr erheben.

Am sonstigen Ablauf der Probenentnahme, -beschriftung und -einsendung von Trichinenproben als auch der Untersuchung und Befundmitteilung ändert sich dadurch nichts.

Bei der Abgabe von erlegtem Schwarzwild an einen Wildbearbeitungsbetrieb erfolgt die Probenahme dort und die gegenüber dem Betrieb erhobene Gebühr je Tierkörper reduziert sich.

Hintergrund dieser Neuregelung ist es, durch eine finanzielle Entlastung der Jägerinnen und Jäger einen Beitrag zur Reduzierung der hohen Wildschweinebestände und des damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisikos in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu leisten.


Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes sehr gerne zur Verfügung.

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