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Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit können erwerbsfähige Hilfebedürftige in zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende wettbewerbsneutrale Arbeiten zugewiesen werden. Sie erhalten dabei eine Mehraufwandsentschädigung für die Teilnahme – die Träger bekommen notwendige Maßnahmekosten erstattet.

Das Jobcenter Vogtland führt zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) eine Jahresplanung unter Priorisierung eingereichter Maßnahmevorschläge der Träger und unter Beteiligung des Beirats durch.