Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit können erwerbsfähige Hilfebedürftige in zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende wettbewerbsneutrale Arbeiten zugewiesen werden. Sie erhalten dabei eine Mehraufwandsentschädigung für die Teilnahme – die Träger bekommen notwendige Maßnahmekosten erstattet.
Das Jobcenter Vogtland führt zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) eine Jahresplanung unter Priorisierung eingereichter Maßnahmevorschläge der Träger und unter Beteiligung des Beirats durch.