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Fohlen ohne Equidenpass -
Notfallbehandlung durch den Tierarzt

Wie unter Pferdebesitzern bekannt sein dürfte, gelten Pferde nach EU-Recht grundsätzlich als zur Schlachtung bestimmt,
insofern dies nicht unwiderruflich in Abschnitt II Teil II des Equidenpasses anders festgelegt wird.
Auch Fohlen, für welche noch kein Equidenpass ausgestellt wurde, gelten als zur Schlachtung bestimmt.
Die Folge ist, dass die Behandlungsmöglichkeiten für diese Tiergruppe stark eingeschränkt sind.
Es können insbesondere bei Notfallbehandlungen nicht die Medikamente eingesetzt werden, welche zwingend notwendig wären.

Diese „Behandlungslücke“ wurde vom Gesetzgeber erkannt und nun mit Hilfe einer neuen Eingabemaske in der Datenbank HI-Tier geschlossen.
So existiert seit dem 19.12.2017 die Möglichkeit, Fohlen ohne Equidenpass legal mit Wirkstoffen der sogenannten Positivliste gemäß der
VO (EU) Nr. 1950/2006, im Rahmen einer Notfallbehandlung durch den Tierarzt zu behandeln.

Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen geschaffen werden:

  • Pferdezüchter sollten sich auf der Grundlage der im Jahresdurchschnitt zu erwartenden Fohlen im Voraus mit der entsprechenden
    Anzahl an Transpondern bevorraten (in Sachsen erhältlich beim Pferdezuchtverband Sachsen – Thüringen e.V. bzw. auch über die FN).
  • Im Rahmen der Behandlung setzt der Tierarzt den Transponder.
  • In der Datenbank HI-Tier, für welche der Tierarzt eine Zugangsberechtigung haben muss, ist hinterlegt, an welchen Tierhalter der
    Transponder ausgegeben wurde.
  • Der Tierarzt trägt nun die Arzneimittelbehandlung in die Datenbank passend zum gesetzten Mikrochip ein.
  • Im Zuge der Ausstellung des Equidenpasses kann die ausgebende Stelle anschließend auf die vorliegenden Behandlungsinformationen
    in HI-Tier zurückgreifen und diese direkt für den späteren Passdruck verwenden.


In Sachsen gibt es alternativ die Möglichkeit,

  • Transponder auch an die Pferdetierärzte auszugeben.
    Diese Möglichkeit wurde für den Fall geschaffen, dass sich der Fohlenbesitzer nicht mit Transpondern bevorratet hat.
  • Über die leicht abweichende Vorgehensweise bei dieser Konstellation ist Ihr Tierarzt informiert.

Bitte besprechen Sie im Voraus mit Ihrem Tierarzt, welche Variante Sie nutzen möchten

Team LÜVA Vogtlandkreis