Abfallwirtschaftsauschuss tagte am 26.04.2018 - Appell an Hauseigentümer
Im Abfallwirtschaftsausschuss am 26.04.2018 wurde der erste Entwurf der neuen Abfallgebührensatzung vorberaten und diskutiert.
Aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergeben sich laut Econum Einsparpotentiale. Bei der künftigen Beauftragung der kreiseigenen Unternehmen sollen diese Einsparpotentiale Berücksichtigung finden. In die Kalkulation der Gebühren werden diese Erkenntnisse bereits einfließen.
Der Abfallwirtschaftsausschuss hat die Ausführungen der Firma Econum und des Amtes für Abfallwirtschaft wohlwollend zur Kenntnis genommen und unterstützt das weitere Vorgehen.
Ab 2019 werden im Vogtlandkreis flächendeckend Biotonnen und ein Ident-System zur elektronischen Erfassung der Leerungen der Biotonnen und Restabfallbehälter eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde zum Stand der Ausschreibung zur Verwertung des Bioabfalls (DSG) und zur Ausschreibung des Ident-Systems und der damit verbundenen Behälterneugestellung (KEV) informiert.
Abschließend wurde den Ausschussmitgliedern zum Stand der Datenerhebung und Umsetzung der neuen Regelungen ab 2019 berichtet.
Bezüglich der Datenerhebung richtet die Kreisverwaltung noch einmal einen dringlichen Appell an alle Eigentümer, die bisher noch keine Mitteilung zu ihren Grundstücken gemacht haben:
Bitte melden Sie sich umgehend beim Amt für Abfallwirtschaft (E-Mail: abfall2019@vogtlandkreis.de, Telefon: 03741 300 -2292, -2293) oder verwenden Sie das Meldeformular auf Seite 59/60 im Abfallwegweiser (hier als PDF zum Download). Die Meldung ist unerlässlich, um eine geregelte Entsorgung ab dem Jahr 2019 zu sichern.
Die weitere Befassung der Gremien mit der Abfallgebührensatzung ist wie folgt geplant:
23.05.2018 Abfallwirtschaftsausschuss (nicht öffentlich), erneute Lesung und Beratung des Entwurfs der Abfallgebührensatzung, Beschlussempfehlung
30.05.2018 Kreisausschuss (nicht öffentlich), Lesung und Beratung des Entwurfs der Abfallgebührensatzung, Beschlussempfehlung
14.06.2018 Kreistag (öffentlich), Beratung und Beschluss der Abfallgebührensatzung
Im Anschluss an die jeweilige Gremienbefassung erfolgen weitere Presseinformationen.
Nach dem Kreistagsbeschluss wird die Abfallgebührensatzung öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus wird nach dem Beschluss eine Sonderbroschüre erscheinen, die an alle Vogtländerinnen und Vogtländer sowie die Grundstückseigentümer außerhalb des Vogtlandes verteilt wird. Darin enthalten sind die wichtigsten Änderungen zum Thema Abfallwirtschaft ab 2019, darunter auch die neuen Gebührensätze. Gleichzeitig wird das Online-Angebot des Vogtlandkreises entsprechend aktualisiert.