Staatsminister Thomas Schmidt
und Landrat Rolf Keil vor Ort
Rettungskräfte beherrschen die Lage - Instandsetzung der B 92 beginnt morgen
Anhaltender Starkregen hatte am Donnerstag zu Überschwemmungen und Schlammlawinen im Bereich der Weißen Elster, vorwiegend in den Räumen Adorf, Oelsnitz, Markneukirchen und Weischlitz geführt. An einigen Pegeln entlang der Weißen Elster, löste der Wasserstand kurzzeitig sogar die Alarmstufe 4 aus. In einigen Orten fiel doppelt so viel Niederschlag als im gesamten Monat Mai.
Staatsminister Thomas Schmidt und Landrat Rolf Keil machten sich am Freitagmittag vor Ort ein Bild von der Lage und sprachen mit Betroffenen. Insbesondere interessierten sich die beiden Politiker, welche Schäden es gibt und wie das Hochwassermanagement bei den enormen Regenmengen funktioniert hat. Mit der Instandsetzung der B 92, die strak in Mittleidenschaft gezogen ist, soll bereits morgen begonnen werden.
In Adorf, das besonders vom Starkregen betroffen war, trafen sie sich mit Bürgermeister Rico Schmidt und nahmen die Hochwasserschutzanlagen in Augenschein. Am Pegel Adorf wurden die Wasserstände vom Hochwasser 2013 deutlich überschritten.
In der integrierten Rettungsleitstelle Zwickau gingen allein 260 wetterbedingte Feuerwehreinsätze für den betroffenen Bereich ein. Alle Fahrzeuge und Reservefahrzeuge waren im Einsatz. Eine Katastrophenschutzkomponente der Johanniter Unfall Hilfe (JUH) versorgte betroffene Bürger in und um Adorf. Die Einsatzquads der Bergwachten aus Schöneck und Klingenthal sowie der JUH Plauen waren vor Ort, um schwer zugängliche Stellen erreichen zu können. Insgesamt waren knapp 750 Rettungskräfte im Einsatz.
Die Rettungsleitstelle Zwickau wurde dem Bedarf entsprechend voll besetzt, alle Notrufe wurden entgegengenommen und die Einsätze entsprechend koordiniert.
Landrat Rolf Keil bedankt sich bei allen Rettungskräften für den Einsatz. Durch das schnelle Handeln und die gut abgestimmt Koordination der vielen professionellen und ehrenamtlichen Helfer, konnte Schlimmeres vermieden werden. Zu keinem Zeitpunkt bestand Gefahr für Leib und Leben.