Inhalt

Was muss mitgeteilt werden?

Geben Sie grundsätzlich alle relevanten Informationen, die für die Erhebung der Abfallgebühren entscheidend sind, an.

Folgende Angaben/Nachweise müssen erbracht werden: 

  • Anschrift des Grundstückes (Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer)
  • Name und Anschrift des Eigentümers und, sofern vorhanden, des Zustellvertreters (z. B. gesetzlicher Betreuer, Grundstücksverwalter)
  • Grundbuchauszug
  • Verwaltervollmacht, sofern ein Verwalter bevollmächtig wurde, für den Eigentümer Handlungen vorzunehmen
  • Angaben zur Nutzungsart (privat und/oder gewerblich)
  • Anzahl der privaten Nutzungseinheiten
  • Gesamtzahl der Personen
  • Anzahl und Name/Bezeichnung je gewerblicher Nutzungseinheit
  • Anzahl der Beschäftigten je gewerblicher Nutzungseinheit
  • zusätzlich bei Schulen und Kindertagesstätten: Anzahl der Kinder und Schüler
  • zusätzlich bei Beherbergungsbetrieben, Heimen, Krankhäusern: Anzahl der Betten
  • zusätzlich bei Naherholungszentren, Campingplätzen, Kleingärten: Anzahl der Zelt-, Stell-, Dauercampingplätze, Parzellen, Bungalows
  • benötigte Restabfallbehälter, Bio- und Papiertonnen

Ergeben sich Änderungen zu den genannten Punkten, informieren Sie uns bitte unverzüglich.