Was muss mitgeteilt werden?
Geben Sie grundsätzlich alle relevanten Informationen, die für die Erhebung der Abfallgebühren entscheidend sind, an.
Folgende Angaben/Nachweise müssen erbracht werden:
- Anschrift des Grundstückes (Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer)
- Name und Anschrift des Eigentümers und, sofern vorhanden, des Zustellvertreters (z. B. gesetzlicher Betreuer, Grundstücksverwalter)
- Grundbuchauszug
- Verwaltervollmacht, sofern ein Verwalter bevollmächtig wurde, für den Eigentümer Handlungen vorzunehmen
- Angaben zur Nutzungsart (privat und/oder gewerblich)
- Anzahl der privaten Nutzungseinheiten
- Gesamtzahl der Personen
- Anzahl und Name/Bezeichnung je gewerblicher Nutzungseinheit
- Anzahl der Beschäftigten je gewerblicher Nutzungseinheit
- zusätzlich bei Schulen und Kindertagesstätten: Anzahl der Kinder und Schüler
- zusätzlich bei Beherbergungsbetrieben, Heimen, Krankhäusern: Anzahl der Betten
- zusätzlich bei Naherholungszentren, Campingplätzen, Kleingärten: Anzahl der Zelt-, Stell-, Dauercampingplätze, Parzellen, Bungalows
- benötigte Restabfallbehälter, Bio- und Papiertonnen
Ergeben sich Änderungen zu den genannten Punkten, informieren Sie uns bitte unverzüglich.