Kapitel I - Stärkung der Kommunen bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen
Ende des Jahres 2015 hat der Freistaat Sachsen mit der Errichtung eines Sondervermögens "Brücken in die Zukunft" und dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz eine Möglichkeit geschaffen, um die Kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte bei der Durchführung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen bis zum Jahr 2020 zu unterstützen. Hierfür wurden 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die die Städte, Gemeinden und Landkreise für Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen einsetzen können.
Mindestens 65 % dieser Summen stehen kraft Gesetz den kreisangehörigen Kommunen zu. Außerdem hat der Kreistag des Vogtlandkreises im April 2016 entschieden, zusätzlich weitere 700.000 € an die Stadt Plauen zur Schaffung von Kindertagesstättenplätzen zur Verfügung zu stellen. Im Endeffekt können daher der Vogtlandkreis und die Kommunen des Landkreises folgende Mittel umsetzen:
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Budget Bund |
Budget Sachsen |
Vogtlandkreis: |
1.977.000 € |
7.612.000 € |
Kommunen des Vogtlandkreises: |
5.562.000 € |
14.246.000 € |
gesamt: |
7.539.000 € |
21.858.000 € |
Nach einem genau definierten Verfahren hat der Freistaat Sachsen für alle Kommunen und den Landkreis Investtitionspläne bestätigt, die die genauen Maßnahmen und das darauf entfallene Budget zur Förderung für die einzelnen Antragsteller festlegt. Die Maßnahmen kommen aus verschiedenen Zuwendungsbereichen, Schwerpunkte liegen insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung von Infrastruktureinrichtungen sowie in den Bereichen der frühkindlichen Infrastruktur, der Schulinfrastruktur und des Städtebaus, aber auch Sportstätten und Straßenbauanträge sowie Sanierungen von Verwaltungs- und sonstigen Gebäuden spielen eine große Rolle bei der Förderung.
Auf der Basis der bestätigten Investitionspläne stellen die Gemeinden und der Landkreis die Fördermittelanträge und vollziehen die Investitions- und Sanierungsmaßnahmen.
Wenn davon ausgegangen wird, dass für die Maßnahmen in der Regel ein Fördersatz von 75 % angesetzt werden kann, so wird bei einem Gesamtbudget von ca. 29 Mio. € für den Vogtlandkreis ein gesamtes Investitionsvolumen von fast 40 Mio. € erreicht. Damit kann die zur Verfügung stehende Förderung optimal zum Vorteil des Vogtlandkreises genutzt werden.
Folgende Maßnahmen an Objekten des Vogtlandkreises werden gefördert: