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Verbot des Lichtermarsches der Partei „Der III. Weg“ nicht möglich

Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ hat bei der Versammlungsbehörde des Landkreises ihre für den 29. Oktober 2018 geplante Veranstaltung des so genannten „Lichtermarsches“ am 21.09.2018 angemeldet.

Laut Bundesgesetzgebung sind Versammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich nur anzeige- und nicht erlaubnispflichtig.

Nach umfangreicher Prüfung aller dem Vogtlandkreis zur Verfügung stehenden Rechtsmittel besteht keine Möglichkeit für ein rechtssicheres Verbot dieser Versammlung. Selbst das von uns erlassene Verbot zum Tragen von Fackeln hat das Verwaltungsgericht Chemnitz am heutigen Freitag aufgehoben.

Das Versammlungsrecht in Deutschland steht als Folge historischer Lehren als wesentliches Grundrecht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

Landrat Rolf Keil teilt die Empörung der Bevölkerung über die angemeldete Versammlung der rechtsextremen Kleinpartei. Deshalb unterstützt er mit seiner Teilnahme, die geplanten Gegenveranstaltungen des Runden Tisches. Es ist unerlässlich zivilgesellschaftlichen Protest gegen solche Aufmärsche in Gang zu setzen und daher ruft der Landrat die Bürger der Stadt Plauen sowie des gesamten Vogtlandkreises auf, sich wie er selbst aktiv an der friedlichen Gegenaktion des Runden Tisches für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage zu beteiligen.

Laut Medienberichten planten zwei engagierte Damen, zusammen mit Schülern 60 Namen von deportierten Plauener Juden am Oberen Bahnhof vorzulesen. Diese Aktion wurde von den Frauen bereits Anfang September abgesagt. Darüber hinaus steht fest, dass jenes Vorhaben bei der Versammlungsbehörde nie angemeldet wurde.

26.10.2018