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Was ist bei der Abholung von Elektro-Altgeräten zu beachten?

Bei der Abholung von Elektro-Altgeräten ist Folgendes zu beachten:

  • Die Elektro-Altgeräte sind grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitszustellen. Ein Abtransport aus Grundstücken, insbesondere Wohnung, Keller, Boden oder Garten, erfolgt nicht.
  • Die Entsorgungsleistung gilt auch als vollständig erbracht, wenn der Entsorger den Versuch der Abholung am angekündigten Termin unternommen hat und die angemeldeten Teile nicht vollständig oder gar nicht bereitgelegt waren.
  • Die Elektro-Altgeräte sind frühestens 24 Stunden vor dem Abholtag und bis spätestens 6:00 Uhr am Abholtag bereitstellen.
  • Die Elektro-Altgeräte so ablegen, dass niemand dadurch gefährdet wird.
  • Achten Sie darauf, dass die Abholstellen frei zugängig sind.