- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Kaufvertrag
- bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich
- Kfz-Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen: zusätzlich
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ausfuhrfahrzeuge erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Bitte beachten Sie, dass die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nicht verwendet werden kann!
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.