Legionellen | 42. BImSchV
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind bei bestimmten Bedingungen möglicherweise Quellen für legionellenhaltige Aerosole. Legionellen sind Bakterien und können in höheren Konzentrationen in der Außenluft eine Gesundheitsgefahr darstellen. Um einer Freisetzung von Legionellen in gesundheitsschädlichen Konzentrationen vorzubeugen trat am 19. August 2017 die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft.
Nach § 13 der 42. BImSchV besteht eine Anzeigepflicht von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern im Sinne des § 1 der 42. BImSchV durch den Betreiber derartiger Anlagen. Für die Anzeige ist das vom Bund entwickelte Online-Portal unter https://www.kavka.bund.de/ zu nutzen. In diesem Portal sind zugleich weitere Informationen zur Anzeigepflicht, zu den Inhalten der Anzeigen und den Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden der Bundesländer zu finden.