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Plauener treten für eine bunte Stadt ein

 

Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Plauen, sowie Anwohner des Wartburgplatzes folgten am 1. Mai der Einladung der Markus-Paulus-Kirchgemeinde und des Runden Tisches für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage im Vogtlandkreis zu einem Friedensgebet, eines Kommunikationskaffees und dem Angebot des Erstellens von Plakaten für den friedlichen Protest gegen den Aufmarsch der neonazistischen Kleinpartei "Der dritte Weg" in Plauen.

Landrat Rolf Keil  und viele weitere Gäste und Besucher unterstützen diese gute Aktion, genauso wie die Idee der Plauener Christdemokraten die sich an diesem Tag insbesondere in der evangelisch-methodistischen Erlöserkirche zum stündlichen Friedensgebet und einer Mahnwache vor der Kirche engagierten.

Der Runde Tisch für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage im Vogtlandkreis diskutierte mit Vogtländern, die sich ehrenamtlich engagieren, zum Thema "Wir sind das Ehrenamt". Ein Musikfestival "Plauen ist bunt - Plauen ist colorido" richtet der gleichnamige Verein aus - mit Livebands, Dirk Zöllner und Banda Internationale. Außerdem stellten sich dort Vereine und Organisationen der Öffentlichkeit vor. In vielen Straßen zeigten die Anwohner, dass sie für Toleranz, Weltoffenheit und Frieden - für eine bunte und farbenfrohe Heimat eintreten.

Versammlungen und Demonstrationen sind Grundrecht in Deutschland

Versammlungen und Aufzüge sind in Deutschland nicht genehmigungspflichtig sondern lediglich anzeigepflichtig, die beabsichtigte Versammlung wird lediglich in der Behörde angezeigt. Versammlungen und Aufzüge sind unentbehrliches Grundrecht des demokratischen Gemeinwesens.

Nach § 15 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz kann die zuständige Behörde die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Beschränkungen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.  Derartige Gefährdungen waren durch das Benutzen von Trommeln und Signalfackeln auf dem Wartburgplatz nicht erkennbar.

Nach § 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat (SächsVersG) ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, wenn infolge des äußeren Erscheinungsbildes oder durch die Ausgestaltung der Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd eingewirkt wird. Zusätzlich zum Tragen einer einheitlichen Kleidung im Sinne einer Uniformierung muss somit ein Gewaltbereitschaft vermittelnder Einschüchterungseffekt hinzutreten.

Durch das Tragen einheitlicher T-Shirts eines Teils der Versammlungsteilnehmer konnte jedoch dieser Einschüchterungseffekt nicht bejaht werden und hätte nach Auffassung der Versammlungsbehörde der Landkreisverwaltung einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung auch nicht standgehalten.

Bei einem vergleichbaren Aufzug des III: Weges im vergangenen Jahr wurde seitens der Versammlungsbehörde der Landkreisverwaltung die Verwendung von Fackeln untersagt. Dieses Verbot wurde durch das Verwaltungsgericht Chemnitz aufgehoben.

Aus Sicherheitsgründen wurde die Verwendung von Signalfackeln deshalb zahlenmäßig begrenzt.

Ebenso wurde verfügt, dass diese ausschließlich auf dem Wartburgplatz und nicht während des Marsches verwendet werden dürfen. Damit lagen keine weiteren Sicherheitsbedenken vor und es waren alle Beschränkungen ausgeschöpft, die die Landkreisverwaltung erlassen konnte.