Impfpflicht gegen Masern - Masernschutzgesetz
Am 01.03.2020 trat die Neuregelung zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft.
Bis jetzt hat uns eine Vielzahl von Anfragen dazu erreicht.
Für Sachsen liegen noch keine verbindlichen Handlungsempfehlungen oder ein Erlass zum Vollzug vor, deshalb können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen zur Umsetzung in Sachsen treffen.
Dennoch empfehlen wir allen hiervon betroffenen Personen, bereits im Vorfeld Ihren Impfstatus zu prüfen/ prüfen zu lassen und bei Notwendigkeit zu vervollständigen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum Masernschutzgesetz eine Seite eingestellt.
Diese erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.masernschutz.de/
Ihr Gesundheitsamt