Verfahrensablauf
Zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung füllen Sie bitte das bereit gestellte Formular vollständig aus, unterzeichnen es und senden dieses gemeinsam mit dem Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Kopie Auftrag Verkehrswertermittlung) an die Geschäftsstelle (siehe zuständige Stelle).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §10 Absatz 1 und 2 Sächsische Gutachterausschussverordnung wird die Auskunft ausschließlich schriftlich erteilt. Ggf. erfolgt im Verlauf der Bearbeitung Rücksprache durch die Geschäftsstelle.
Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Die Vergleichsdaten aus den Auskünften der Kaufpreissammlung unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzung werden Sie von der Geschäftsstelle benachrichtigt und über Alternativen informiert.
Alternativen zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei Nichterfüllung der Voraussetzungen nach §10 Absatz 1 und 2 Sächsische Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO):
- Bodenrichtwert (bei unbebauten Grundstücken)