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Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind neben Gerichten und Behörden Eigentümer und den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht. Zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens ist dementsprechend gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.

Autor: Thomas Etzel 
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis