Antragstellung
Den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens müssen Sie bei einer Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abstemplung der Kennzeichen
Soweit das Fahrzeug bisher zugelassen war, werden die bisherigen Kennzeichen entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen.
Anschließend erfolgt die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Haftpflichtversicherung, jedoch längstens für ein Jahr. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird fortgeschrieben, Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit einer auf den Nachweis der Haftpflichtversicherung beschränkten Gültigkeitsdauer.
Auf Antrag kann des Weiteren eine (kostenpflichtige) Internationale Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.
- Das Fahrzeug muss für den Zulassungszeitraum (also bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens) über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor Ablauf des Ausfuhrzeitraums, muss eine solche Untersuchung durchgeführt werden.
- Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab der Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zum Endzeitpunkt (maximal ein Jahr) kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
- Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Steht der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen mit der roten Plakette für den Zulassungsbereich abgestempelt.