- Je nach Fahrzeugart:
- einmal im Jahr oder alle zwei Jahre
- Bei erstmals zum Verkehr zugelassenen Pkw (Neuwagen): nach drei Jahren
- Die vorgeschriebenen Zeitabstände der Hauptuntersuchungen finden Sie für alle Arten von Fahrzeugen detailliert aufgelistet in der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
- Die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Sie müssen die Untersuchungen daher unbedingt rechtzeitig vorher oder zum genannten Datum durchführen lassen.
Autor: Tom Hörl