Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?
In den drei LEADER-Regionen im Vogtlandkreis hat die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) in ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie individuelle Ziele und Maßnahmen formuliert und damit Schwerpunkte für die eigene Region gesetzt.
In den Handlungsfeldern
- Grundversorgung und Lebensqualität
- Wirtschaft und Arbeit
- Tourismus und Naherholung
- Bilden
- Wohnen
- Natur und Umwelt
gibt es zahlreiche investive und nicht investive Maßnahmen, die gefördert werden können. Hier einige Möglichkeiten (Abweichungen je nach LEADER-Gebiet möglich):
- Schaffung von Verkaufsflächen und -läden für die Nahversorgung
- Digitale oder innovative Lösungen zur Grundversorgung
- Innovative Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
- Bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen
- Bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
- Erhalt des materiellen und immateriellen Kulturerbes (bauliche und digitale Maßnahmen)
- Erhalt von Kirchen und kirchlichen Gebäuden / Erhalt von Trauerhallen und Friedhöfen
- Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Aufwertung von Kulturangeboten
- Investive Maßnahmen zur Aufwertung öffentlich zugänglicher Freianlagen und Plätze in Ortslagen für alle Generationen
- Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen und Spielplätze
- Um- und Wiedernutzung ungenutzter bzw. leerstehender Gebäude zur wirtschaftlichen Verwendbarkeit
- Vermarktung regionaler bzw. neuartiger Produkte
- Investitionen in Maschinen, Anlagen und Ausstattungen
- Errichtung bzw. Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
- Schaffung neuer Beherbergungsangebote
- Gestaltung des Webauftritts für neue Beherbergungsangebote
- Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten sowie Etablierung neuer Betreuungsangebote
- Maßnahmen zur Digitalisierung von Bildungsangeboten
- Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen (z. B. Vereine, Naturführer etc.)
- Um- und Wiedernutzung ungenutzter ländlicher und kleinstädtischer Gebäude zur Verwendung als Hauptwohnsitz sowie für Mehrgenerationenwohnen
- Abbruch/ Teilabbruch baulicher Anlagen und Gebäude für eine Folgenutzung
- Abbruch/ Teilabbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung in Ortslagen
- Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
- Kooperationsvorhaben zwischen den LEADER-Gebieten
Beispiele für Vorhaben, die in der vorangegangenen Förderperiode realisiert wurden, finden Sie auf den Internetseiten der drei LEADER-Regionen.
Antragsteller können insbesondere Bürger, Vereine, Kommunen sowie Unternehmen sein.
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis