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Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?

In den drei LEADER-Regionen im Vogtlandkreis hat die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) in ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie individuelle Ziele und Maßnahmen formuliert und damit Schwerpunkte für die eigene Region gesetzt.

In den Handlungsfeldern

  • Grundversorgung und Lebensqualität
  • Wirtschaft und Arbeit
  • Tourismus und Naherholung
  • Bilden
  • Wohnen
  • Natur und Umwelt

gibt es zahlreiche investive und nicht investive Maßnahmen, die gefördert werden können. Hier einige Möglichkeiten (Abweichungen je nach LEADER-Gebiet möglich):

  • Schaffung von Verkaufsflächen und -läden für die Nahversorgung
  • Digitale oder innovative Lösungen zur Grundversorgung
  • Innovative Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen
  • Bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Erhalt des materiellen und immateriellen Kulturerbes (bauliche und digitale Maßnahmen)
  • Erhalt von Kirchen und kirchlichen Gebäuden / Erhalt von Trauerhallen und Friedhöfen
  • Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Aufwertung von Kulturangeboten
  • Investive Maßnahmen zur Aufwertung öffentlich zugänglicher Freianlagen und Plätze in Ortslagen für alle Generationen
  • Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen und Spielplätze
  • Um- und Wiedernutzung ungenutzter bzw. leerstehender Gebäude zur wirtschaftlichen Verwendbarkeit
  • Vermarktung regionaler bzw. neuartiger Produkte
  • Investitionen in Maschinen, Anlagen und Ausstattungen
  • Errichtung bzw. Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
  • Schaffung neuer Beherbergungsangebote
  • Gestaltung des Webauftritts für neue Beherbergungsangebote
  • Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten sowie Etablierung neuer Betreuungsangebote
  • Maßnahmen zur Digitalisierung von Bildungsangeboten
  • Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen (z. B. Vereine, Naturführer etc.)
  • Um- und Wiedernutzung ungenutzter ländlicher und kleinstädtischer Gebäude zur Verwendung als Hauptwohnsitz sowie für Mehrgenerationenwohnen
  • Abbruch/ Teilabbruch baulicher Anlagen und Gebäude für eine Folgenutzung
  • Abbruch/ Teilabbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung in Ortslagen
  • Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
  • Kooperationsvorhaben zwischen den LEADER-Gebieten

Beispiele für Vorhaben, die in der vorangegangenen Förderperiode realisiert wurden, finden Sie auf den Internetseiten der drei LEADER-Regionen.

Antragsteller können insbesondere Bürger, Vereine, Kommunen sowie Unternehmen sein.

Autor: Denise Blechschmidt, 15.03.2024 
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis