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Fördersätze und Höchstbeträge

Die Förderung wird in Form der Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt (in der Regel nach Fertigstellung des Vorhabens sowie nach Prüfung des Auszahlungsantrages - Erstattungsprinzip). Im Einzelfall sind Vorschusszahlungen in Höhe von 50 % der mit Bewilligungsbescheid gewährten Zuwendung möglich.

Die Konditionen (Fördersätze und Höchstbeträge) bestimmen die Regionen in ihren jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien selbst. Die Fördersätze betragen je nach Region und nach Maßnahme zwischen 40 % und 95 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben, wobei die Zuwendung zwischen 5.000 EUR und maximal 250.000 EUR pro Vorhaben variiert.

Autor: Denise Blechschmidt