Antragsberechtigte
Antragsteller können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Lokale Aktionsgruppen sein. Die möglichen Antragsteller sind für jeden Fördergegenstand in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie festgelegt.
Das Vorhaben muss sich in der förderfähigen Gebietskulisse befinden.
Autor: Denise Blechschmidt