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Verfahrensablauf

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:

1. Stufe - Antragstellung bei der jeweiligen LEADER-Region

Die jeweilige LEADER-Region veröffentlicht mehrmals im Jahr Aufrufe zu den verschiedenen Fördermaßnahmen. Interessierte können ihr Vorhaben bei den jeweiligen Regionalmanagements beantragen (LEADER-VogtlandLEADER Sagenhaftes VogtlandLEADER Westerzgebirge). Um einen möglichst vollständigen Antrag einzureichen, empfehlen wir Ihnen dringend eine vorherige Beratung beim Regionalmanagement in Anspruch zu nehmen.


Nach einem festgelegten Auswahlverfahren entscheidet die jeweilige Region unter Zugrundlegung des vorhandenen Budgets, ob das Vorhaben förderwürdig ist.
Weitere Informationen erhalten die Antragsteller mit dem positiven Beschluss der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe.

2. Stufe - Antragstellung im Landratsamt Vogtland

Die „Internetbasierte Antragstellung Förderung“ (IAF) zur Beantragung der Fördermittel bei der zuständigen Bewilligungsbehörde finden Sie hier.

Die Bewilligungsbehörde (Landratsamt Vogtlandkreis, Kommunalaufsichtsamt, Sachgebiet Ländliche Förderung) entscheidet anhand der Förderrichtlinie LEADER, ob der Antragsteller und sein Vorhaben förderfähig sind.

Hinweise:

  • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung im Landratsamt (= 2. Stufe) noch nicht begonnen wurden (Ausnahme: Planungsleistungen). Bereits eine Auftragsvergabe (außer Planungsleistungen) wird als vorzeitiger Maßnahmebeginn gewertet und führt zur Ablehnung des Fördermittelantrages.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Autor: Denise Blechschmidt