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Fördermittel für Denkmaleigentümer

Kulturdenkmale prägen die Lebensumwelt und tragen zur Identität eines Ortes bei. Wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung liegt die Erhaltung im öffentlichen Interesse. Kulturdenkmale sind pfleglich zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.


Denkmaleigentümer sind damit oft überfordert und vielfach nicht in der Lage, die handwerklich anspruchsvolle und kostenintensive Erhaltung ihrer Kulturgüter allein zu finanzieren. Deshalb gibt es die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.   

Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis kann ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals gestellt werden.

Durch die staatliche Hilfe konnten in den letzten Jahren viele Vorhaben umgesetzt werden. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kirchen und Kommunen haben Denkmale saniert, restauriert und durch Notsicherung vor dem Verfall gerettet. 

Auch in diesem Jahr stehen der Unteren Denkmalschutzbehörde Mittel, die durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung bereitgestellt worden sind, in Höhe von ca. 440.000,00 € zur Verfügung. 23 Anträge konnten bisher positiv beschieden werden. So befinden sich derzeit Vorhaben in der Umsetzung, die mit Fördermitteln in Höhe von 700,00 € bis 77.000,00 € bezuschusst werden. 

Fertiggestellt hingegen sind bereits über 250 Vorhaben aus den vorangegangenen Jahren. Sie reichen von der Sanierung von Burg- und Einfriedungsmauern über die Rekonstruktion historischer Fenster bis hin zur Restaurierung wertvoller Kunstwerke.

06.07.2020