Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Antragsstellen für die Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) sind die Landratsämter oder Kreisfreien Städte.
Eine Übersicht zu den einzelnen Ansprechpartner finden Sie hier.