Antragsberechtigte
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. einer sanierten Wohnung
- Mieter, sofern der Vermieter den Umbaumaßnahmen zustimmt
Weitere Voraussetzungen
Die Arbeiten sind von Fachunternehmen auszuführen. Diese müssen in ihren Rechnungen bestätigen, dass die Umbauten den im Merkblatt beschriebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen (siehe "Rechtsgrundlage").