Inhalt

Corona: Landratsamt Vogtlandkreis erlässt Allgemeinverfügung

Aus aktuellem Anlass erlässt das Landratsamt Vogtlandkreis in Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in der Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 19. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung.

Danach sind für Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum zur Nachverfolgung von Infektionen personenbezogene Daten zu erheben.

Feierlichkeiten sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und privaten Raum mit bis zu 25 Personen zulässig.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum ist in öffentlichen Gebäuden, Märkten und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsbetriebe festgelegt.

Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen im Außenbereich wird auf 250 Personen und in geschlossenen Räumlichkeiten auf 150 Personen begrenzt.

Schank- und Speisewirtschaften sind von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 20. Oktober 2020 in Kraft.

Den ausführlichen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

19.10.2020