Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung
Aus aktuellem Anlass erlässt das Landratsamt Vogtlandkreis in Vollzug des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in der Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 23. Oktober 2020 eine
Allgemeinverfügung.
Danach sind Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie von
Ansammlungen im öffentlichen Raum zur Nachverfolgung von Infektionen verpflichtet
personenbezogene Daten zu erheben.
Feierlichkeiten sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und
privaten Raum mit bis zu 10 Personen erlaubt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird zusätzlich in öffentlich zugänglichen
Räumlichkeiten mit regelmäßigen Publikumsverkehr, Märkten und Haltestellenbereichen
öffentlicher Verkehrsbetriebe angeordnet.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, wird angeordnet.
Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen begrenzt.
Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen.
Die Allgemeinverfügung tritt am 24. Oktober 2020 in Kraft.
Den ausführlichen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie beiliegend und weitere
Informationen zur Corona-Pandemie hier.
Das Landratsamt ist ab Montag, den 26.10.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen.
Termine sind nur noch möglich nach Vereinbarung.
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen
äußerste Priorität in der Arbeit des Gesundheitsamtes. Dadurch können zurzeit andere
Aufgaben nicht erfüllt werden, dazu gehören beispielsweise die Schulaufnahme-
untersuchungen und Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach
§ 43 Infektionsschutzgesetz.