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Häufig gestellte Fragen

Muss ich Daten meiner Gäste aufnehmen?

Ja. Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind verpflichtet, personenbezogene Daten zu speichern. Geschäfte, Läden und Verkaufsstände oder Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sind nicht zur Datenaufnahme verpflichtet.

Welche Daten muss ich aufnehmen?

Es genügt, den Namen, die Telefonnummer oder E-Mail- Adresse und Postleitzahl sowie den Zeitraum des Besuchs der Gäste aufzunehmen.

Wie muss ich diese Daten behandeln?

Die Daten sind für einen Monat nach Ende des Besuchs der Gäste und vor Einsichtnahme durch Dritte geschützt aufzunehmen. Nach Ablauf dieses Monats sind die Daten zu löschen oder zu vernichten. Ausgelegte Listen o.ä. sind demnach nicht zulässig. Auf Verlangen des Landratsamts Vogtlandkreis sind die Daten an dieses zu übermitteln.

Gibt es Sperrzeiten für Gaststätten?

Ja. Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen. Ebenso ist der Ausschank von alkoholischen Getränken in diesem Zeitraum untersagt. Ein Außer-Haus-Verkauf ist jedoch während dieser Zeit möglich.

Was ist, wenn ich als Unternehmen eine LEADER-Förderung beantragt habe?

Sofern Ihr Unternehmen eine LEADER-Förderung für ein Vorhaben beim Vogtlandkreis beantragt hat und aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchführen kann (z. B. durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), bitten wir um zeitnahe Meldung beim zuständigen Sachgebiet Ländliche Förderung unter der Service-Nr. 03741 – 300 1902.

Der jeweilige Einzelfall wird unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen geprüft (siehe Nebenbestimmungen ELER der Richtlinie LEADER/2014, Ziffer 11.8) - https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14206-Foerderrichtlinie_LEADER