Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Einhaltung des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), solange in der Richtlinie und deren Technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist. (ausführliche Informationen in der Liste der technischen FAQ im KfW-Portal).
- Der Bauantrag / die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück liegen.
- Einbeziehung einer beratenden Person aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (Link siehe -> Weiterführende Informationen)
- Vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages oder Kaufvertrages: Antragstellung oder dokumentiertes Beratungsgespräch