Inhalt

Geflügelpest (Aviäre Influenza-AI) 
Aktuelles Geschehen

Aktuell grassiert seit Tagen die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation an der Westküste Schleswig-Holsteins mit über 1000 toten Wildvögeln. Heute (5. November 2020) ist in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland die anzeigepflichtige Tierseuche des Subtyp H5N8 amtlich festgestellt worden.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am 02.10.2020  eine neue Risikoeinschätzung für die Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland herausgegeben.

Danach wurde das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel je nach Gebiet als "hoch" eingeschätzt.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter des Vogtlandkreises sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen (siehe Merkblatt) konsequent umsetzen.

Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin vorgeschrieben

Hausgeflügel darf nur so gefüttert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben, der Zugang von Hausgeflügel zu Gewässern muss ausgeschlossen sein, Tränken mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, ist verboten.

Geflügelhalter sollten auch weiterhin jeden Kontakt zu Wildvögeln meiden. Jäger, die selber Geflügel halten, sollten auf die Jagd auf Federwild verzichten, da auch gesund erscheinende Wildvögel Träger des Erregers sein können.

Betriebsfremde Personen sollten Geflügelhaltungen am besten gar nicht betreten. Sie dürfen es nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung, die nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen ist. Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.

Alle Betriebe müssen im Bestandsregister die Zahl der täglich verendeten Tiere dokumentieren.

Auch Kleinbetriebe und Hobbyhalter sind verpflichtet, bei Auftreten von mehr als 3 Todesfällen innerhalb von 24 Stunden unverzüglich durch ihren Tierarzt eine Untersuchung zum Ausschluss der Geflügelpest durchführen zu lassen.

Die Biosicherheit in den heimischen Geflügelbetrieben sollte überprüft und ggf. optimiert werden.

Tierhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe u. a. mittels der so genannten „AI-Risikoampel‟ (https://risikoampel.uni-vechta.de/) kostenlos und anonym überprüfen.

Sonstige Informationen

Geflügelhalter, die noch nicht registriert sind, werden aufgefordert, ihren Tierbestand unverzüglich beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Vogtlandkreis zu melden.

Informationen zur Registrierungspflicht von allen Tierhaltungen von Nutztieren (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) finden Sie hier.