Jugendhilfeausschuss bewilligt Finanzmittel
Der Empfehlung hinsichtlich der Förderung einer Praktikantenstelle oder eine Stelle von Leistenden im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Jahr 2021 entsprach der Jugendhilfeausschuss. Einzige Bedingung für eine solche Förderung sind die ausstehenden Entscheidungen des Kreistages zur Haushaltsplanung 2021/22.
Präventiver Kinderschutz und frühe Hilfen
Bereitstehende Bundes- und Landesmittel für den Einsatz zugunsten des „Gesellschaftlichen Zusammenhaltes“ können jetzt abgerufen werden. Dazu ermächtigte der Jugendhilfeausschuss des Vogtlandkreises die Kreisverwaltung. Im Detail geht es um eine maximale Fördersumme in Höhe von rund 224.000 Euro. Einsatzbereiche sind Projekte der Förderung des Präventiven Kinderschutzes (Landesmittel) und der frühen Hilfen (Bundes- und Landesmittel). Frühe Hilfen sind Angebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie richten sich besonders an Familien in belastenden Lebenslagen. Ziel ist es, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein zufriedenes Aufwachsen zu ermöglichen.
Die Verwaltung wurde weiterhin durch den Jugendhilfeausschuss ermächtigt, die notwendigen Kofinanzierungsmittel aus dem eigenen Haushalt freizugeben. Hierbei stehen 61.220 Euro zu Buche, die als Eigenanteil des Vogtlandkreises für den Erhalt der Landesfördersumme unabdingbar sind.
Schulsozialarbeit im Vogtlandkreis
Die Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit dürfen fließen. Der Jugendhilfeausschuss hat hierfür in seiner letzten Tagung grünes Licht gegeben. Landesmittel in Höhe von rund 1.600 000 Euro und ein Eigenmittelanteil des Kreises in Höhe von 167.200 Euro stehen für die freien Träger der Schulsozialarbeit im Jahr 2021, unter der Maßgabe eines bestätigten Haushaltes, abrufbereit. Die Ausgabenfelder für diesen Mitteleinsatz wurden im Regionalen Gesamtkonzept, Phase III, bereits im Sommer 2020 fort- und festgeschrieben.
Im Detail: 31 Schulen mit 32 Schulsozialarbeiter/innen sind die Empfänger der Förderung. Grundlage dieser Pflichtaufgabe ist das Sächsische Schulgesetz. In diesem ist u.a. festgelegt, dass an jeder öffentlichen Oberschule pro Schulstandort mindestens 1,0 VZÄ Sozialarbeiter/in arbeiten. Er/Sie verantworteten soziale, schulische und individuelle Bildungsprozesse junger Menschen an den Bildungseinrichtungen.