Stichwort »Notbetreuung«: Vogtland-Quote liegt im Landesdurchschnitt am unteren Ende
Mit rund 23,6 % der in Kindertagesstätten in Notbetreuung registrierten Kinder liegt der Vogtlandkreis am unteren Ende der Landesskala Das ist das aktuelle Ergebnis einer Befragung zum Thema „Notbetreuung“ durch das SMK. Spitzenreiter ist Nordsachsen mit rund 40%.
Wann kann Notbetreuung in Anspruch genommen werden?
Die Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen, wozu auch Horte als Kindertageseinrichtungen gehören, ist in der Sächsischen CoronaSchVO geregelt.
Eine Notbetreuung ist in jeder Kindertageseinrichtung und in jeder Kindertagespflegestelle für die dort betreuten Kinder im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten gestattet, muss jedoch einem Antrag durch die Eltern unterliegen. Dem anspruchsberechtigten Personenkreis soll dadurch die uneingeschränkte Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeiten ermöglicht werden.
Wer entscheidet über den Anspruch auf Notbetreuung?
Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung (generell) gegeben sind, kann nur durch die Einrichtung vor Ort für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden.
Ergebnis der Umfrage für den Vogtlandkreis
Im Vogtlandkreis wurden zwischen dem 14. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 insgesamt 7.627 Kinder im Regelbetrieb in Einrichtungen mit Notbetreuung gezählt. Davon befanden sich 1.800 in Notbetreuung, was dem Anteil von 23,60% entspricht. Damit liegt das Vogtland mehr als fünf Prozent unter der durchschnittlichen Betreuungsquote in Sachsen (28,81%).
Fazit der Befragung
Die sächsischen Landkreise weisen gegenüber der letzten Erhebung vom 06.01.2021 erneut deutlich höhere Durchschnittswerte auf (für Grippe und Kindergarten + 8,6%), der VLK liegt weiterhin zusammen mit Zwickau auf dem niedrigsten Niveau in Sachsen.
Trotz der Pandemiesituation ist die Personaldecke im Vogtland mit 512 einsatzfähigen Fachkräften (-72 durch Erkankung) vergleichsweise konstant.