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Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) - gültig bis zum 23.09.2022

Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise.

Erbringer sozialer Dienstleistungen, die im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus diese Leistungen nicht mehr erbringen können bzw. dürfen und dadurch in finanzielle Schieflage geraten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem SodEG gegenüber dem Leistungsträger zu stellen.

Voraussetzung ist, dass sich die sozialen Dienstleister innerhalb der Antragstellung bereit erklären, ihre Ressourcen anderweitig zur Bekämpfung der Corona-Folgen einzusetzen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen.

Diese Einrichtungen können dann von den Leistungsträgern Zuschüsse von bis zu 75 % der regelmäßigen Einnahmen erhalten.

Der Sicherstellungsauftrag für soziale Dienstleister nach dem SodEG wurde am 18. März 2022 mit dem Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz und weiterer Regelungen erneut verlängert. Er gilt aktuell bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verbunden mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bis zum 23. September 2022.

Wie wird ein Zuschuss nach dem SodEG beantragt?

Der Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist bei dem Leistungsträger zu stellen, zu dem der soziale Dienstleister in einer Rechtsbeziehung steht.

Da der Vogtlandkreis als Leistungsträger nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern agiert, sollten die Anträge konkret nach Leistungsbereich/Angebot gestellt werden. Das heißt: Bei jeder Antragstellung muss angegeben werden, aufgrund welcher Rechtsbeziehung der Antrag gestellt wird.

Antrag

Schicken Sie die Anträge an den Vogtlandkreis vorzugweise per E-Mail an folgende Postfächer:

E-Mail:

sozialamt@vogtlandkreis.de

jugendamt@vogtlandkreis.de

Alternativ können Sie die Anträge per Post schicken:

Landratsamt Vogtlandkreis
Geschäftsbereich I – Gesundheit, Jugend und Soziales

Postplatz 5
08523 Plauen

Wo finden sich weitere Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Verfahrensabsprachen und ein FAQ zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) veröffentlicht.

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialdienstleister-Einsatzgesetz/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html