Antragsberechtigte
- Personen, die eine Wohnimmobilie sanieren
- Ersterwerber von saniertem Wohnraum
- Contracting-Geber
Weitere Voraussetzungen
- Einbeziehung eines Experten für Energieeffizienz
Von der Förderung ausgeschlossen
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Photovoltaik-Anlagen