- Die Anlage befindet sich auf der "Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen" (auf Programmseite des BAFA).
- bestehender Wartungsvertrag
- Wärmespeicher mit mindestens 60 Litern Wasser / 1 kW thermisch bei maximalem Speichervolumen von 1.600 Liter
- Stromzähler zur Messung des erzeugten KWK-Stroms
- für Anlagen ab 10 Kilowatt: Informations- und Kommunikationstechnik, die Signale des Strommarktes empfängt und darauf reagiert
Die Anlage darf nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen.