Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare. Die Antragstellung ist jedoch auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger möglich.
- Sollte die Bundesagentur für Arbeit feststellen, dass ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet.
- Über den Eingang und gegebenenfalls die Weiterleitung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.