- für schriftliche Auskunft an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener: keine
- Auslagen (etwa für die Herausgabe von Duplikaten): werden ab einer Höhe von EUR 2,56 angerechnet
- Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten: EUR 0,03 bis EUR 0,26 je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3)
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