Antragsberechtigte:
- in- und ausländische Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind
- Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind
- Privatpersonen
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures im Ausland
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Existenzgründer und junge Unternehmen
- Unternehmen mit mehr als EUR 500 Millionen Gruppenumsatz