Antragsberechtigte
- Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen
Weitere Voraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
- Auszubildender bzw. Auszubildende ist behindert oder schwerbehindert (Grad der Behinderung von mindestens 50)
- Aus- oder Weiterbildung ist ohne Förderung nicht erreichbar
- bei Übernahme nach Aus- oder Weiterbildung: Abschluss eines Arbeitsvertrages (versicherungspflichtige Beschäftigung)